Zwei Gerichte hatten dem Satiriker Böhmermann ein Schmähgedicht über den türkischen Staatschef Erdogan teils verboten. Dagegen ging er mit einer Beschwerde vor. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun: "Keine Aussicht auf Erfolg." mehr
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Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/boehmermann-urteil-101.html










