Reisenden steht auch dann eine Entschädigung zu, wenn ihr Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt wurde. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Eine solche Vorverlegung komme einer Annullierung gleich. Von Kerstin Anabah. mehr
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Quelle: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/eugh-fluggastrechte-flugvorverlegung-101.html










