Der Verfassungsschutz darf die AfD als Verdachtsfall einstufen – es gebe "ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte". Eine entsprechende Klage der Partei wurde vom Kölner Verwaltungsgericht abgewiesen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) einer Entsche
Quelle: https://www.t-online.de/nachrichten/id_91795422/verfassungsschutz-darf-afd-als-verdachtsfall-einstufen.html










